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Weiterbildung zur Familienhebamme und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Bayern

7. Mai 2025 - 2. Februar 2026

Weiterbildung zur Familienhebamme und Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/-in im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Bayern

Veranstaltungsort:
Katholische Stiftungshochschule München, Institut für Fort- und Weiterbildung
Preysingstr. 95
81667 München

Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildung:

Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung sind:
– Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ (Berufszulassung § 5
Absatz 1 des Hebammengesetzes) ODER Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
– „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“, inklusive vergleichbarer förderfähiger
Berufsgruppen entsprechend den Vorgaben der BSFH und den Mindestanforderungen
des NZFH1.
– Eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren als Hebamme oder
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.
– Bevorzugt werden Bewerber/-innen, die sowohl aufsuchende Tätigkeit als auch
Erfahrungen im Bereich von Säuglingen und Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr
vorweisen können.
– Die Eignungsfeststellung erfolgt nach Maßgabe des Bildungsträgers. Bei einer
festgestellten Nicht-Eignung gibt der Träger der Bildungsmaßnahme entsprechendes Feedback.

Inhalte und Ziele:

Die Qualifizierung von Gesundheitsfachkräften für ihren Einsatz in den Frühen Hilfen basiert auf
bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards zur Qualifizierung und dem Leistungsprofil
Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB)2. Die Weiterbildung zur
Familienhebamme (FamHeb) / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in (FGKiKP)
richtet sich nach der fachlichen Qualifikation entsprechend den Vorgaben des Nationalen
Zentrums Frühe Hilfen1 und dem Curriculum des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS – BLJA) 3). Dieses Curriculum bezieht sich auf die zertifizierte Weiterbildung für Hebammen und
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen zu Familienhebammen und Familien
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen in Bayern.
Es beinhaltet die Besonderheiten des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz und zu
den Strukturen der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) – Netzwerk frühe Kindheit.
Ziel ist es, Fachkräfte weiterzubilden, um Familien in belastenden Lebenslagen in der
Schwangerschaft, sowie mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr im Rahmen
der Frühen Hilfen zu begleiten.

Abschluss:

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung sind die Absolvent/-innen berechtigt, folgende
Weiterbildungsbezeichnung zu führen:
„Familienhebamme / Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Bundesstiftung Frühe Hilfen“

Umfang:

368 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten (entsprechen 12 ECTS)
270 LE-Kontaktzeit (22 Präsenztage / 5 Tage Online), 98 LE-Selbststudium

Termine:
07. – 09.05.25 Präsenz
22. – 24.05.25 Online
26. – 27.06.25 Online
16. – 19.07.25 Präsenz
11. – 13.09.25 Präsenz
09. – 11.10.25 Präsenz
23. – 25.10.25 Präsenz
13. – 15.11.25 Präsenz
08. – 09.01.26 Präsenz
06.02.26 (Abschlussprüfung) Präsenz

Für die Anmeldung erforderliche Dokumente:

  • Berufszulassung Hebamme / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in; ggfs. weitere
    vergleichbare förderfähige Berufsgruppen (s. Zulassungsvoraussetzungen)
  • Nachweis über mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in der Berufs-Praxis
  • Bestätigung der beruflichen Tätigkeit im KoKi – Netzwerk frühe Kindheit oder Nachweis
    über die Möglichkeit einer Hospitation im Arbeitsfeld der Frühen Hilfen während des
    Zeitraums der Weiterbildung, mindestens jedoch für die Dauer von vier Monaten
  • Ggfs. Nachweise über aufsuchende Tätigkeiten im Bereich von Säuglingen und
    Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr

Kosten: 3.040 €

Verauslagte Kursgebühren für Teilnehmende an der Weiterbildungsmaßnahme, die die Prüfung
gemäß den Qualitätsstandards zur Qualifizierung des NZFH erfolgreich abgelegt haben und
mindestens in ein kommunales KoKi Netzwerk frühe Kindheit in Bayern eingebunden sind, sind
(teilweise) refinanzierbar. Die Erstattung ist derzeit auf 2.500 Euro (brutto) pro Teilnehmerin bzw.
Teilnehmer beschränkt.
Die Anmeldung dieser Teilnehmenden muss mit Bestätigung der zuständigen Kommune erfolgen.
Die Kostenerstattung erfolgt wiederum an diese Kommune. Die Einreichung des Antrags auf
(anteilige) Kostenerstattung muss bis spätestens zum 15.11. des Jahres der Ausstellung des
Teilnehmendenzertifikats bei der Landeskoordinierungsstelle Bayern im ZBFS – BLJA erfolgen.

Kontakt bei Fragen zur Refinanzierung:

ed.nreyab.sfbz@HFSB

Infoveranstaltung am 26.03.2025, 17 Uhr

Link: https://ksh-m.zoom-x.de/j/66802254331?pwd=eO3cF5gls7GEB6uVc20OTHlPDgnPXx.1
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Anmeldung zur Weiterbildung:
Anmeldung bis 09.04.2025 unter folgendem Link

Wir bitten Sie, uns die erforderlichen Nachweise mit dem Betreff “Kursnummer 3130996 –
Familienhebamme” an folgende E-Mail-Adresse zu senden: ed.m-hsk@gnudlibtrof-fi

Zusätzlich ist die Anmeldung unter oben genanntem Link erforderlich.

Infos und Kontakt bei Rückfragen: ed.m-hsk@gnudlibtrof-fi

1Qualitätsstandards | NZFH Frühe Hilfen
2 Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen | NZFH Frühe Hilfen
3Curriculum_gemeinsame_weiterbildung_f__r_homepage_2015.pdf

Details

Beginn:
7. Mai
Ende:
2. Februar 2026
Veranstaltungskategorie:
🔔 ACHTUNG!!! Phishing E-Mails im Namen des BV-Kikra im Umlauf. Sollten Sie eine E-Mail erhalten, klicken Sie auf KEINE Links!Hier alle Infos
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