Berufsverband
Der Berufsverband für freiberufliche Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte e.V. vertritt seit 2006 die Interessen freiberuflicher Kolleginnen und Kollegen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, sowie derer, die in Anstellungsverhältnissen in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen oder in der Kinder- und Jugendhilfe vorwiegend präventiv tätig sind.
Der Berufsverband informiert über die Vielfältigkeit der freiberuflichen und präventiven Kinderkrankenpflege und unterstützt und berät die Kolleginnen und Kollegen bei Ihrer Arbeit. Unter anderem wurde mit der Curriculumserstellung zur Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflege gemeinsam mit dem BeKD eine fundierte Grundlage für ein erweitertes Grundlagenwissen für den Präventivbereich geschaffen.
Ziele des Berufsverbands BV Kikra e.V
Wir setzen uns in zahlreichen Bereichen berufspolitisch ein und haben folgende Aufgaben und Ziele:
- Vernetzung von Kolleginnen und Kollegen vor Ort
- Schaffung eines interdisziplinären Netzwerkes in der Begleitung und Beratung von Familien
- Weiterbildungen in thematischer und situativer Anpassung an die Bedürfnisse außerklinischer Arbeit
- Austausch von Ideen und Informationen durch regelmäßige Newsletter
- Veranstalten von relevanten Fortbildungen und Seminaren
- Verteilen von Terminen und Informationen, zum Beispiel zu Fortbildungen angrenzender Vereinigungen, wie IBCLC, AFS, LLL, GfG, Stiftung Kindergesundheit, Kinderschutzbund, u.v.m.
- Berücksichtigung der Situation der Freiberufler bei der Berufspolitik
- Verhandlung mit möglichen Geldgebern, zum Beispiel Krankenkassen, Kliniken, Gesundheitsämtern
- Rechtliche Absicherung der freiberuflichen Tätigkeiten
Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzende
Nancy Moleda
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Stellvertretende Vorsitzende
Katja Ossadnik
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Kassiererin
Sandra Völker-Nauth
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Schriftführerin
Svenja Traut
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Beisitzerin
Bianka Müller
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Beisitzerin
Sonja Michiels
erfahre mehrBerufspolitische Stellungnahmen des BV Kikra e.V im Überblick!

Kindsein braucht unsere Pflege
Der BV KiKra e.V. unterstütz vollumfänglich das Positionspapier des BeKD – Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.
Kindsein braucht unsere Pflege
BeKD-Positionspapier an die Parteien zur Bundestagswahl 2025
Hier klicken, um mehr zu erfahren
Forderungen des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) zur Sicherstellung der professionellen pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Über uns:
Seit 1980 vertritt der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) als berufliche Interessenvertretung ausschließlich die Belange der professionellen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (GKiKP) in Deutschland. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- undKinderkrankenpfleger sind in allen ambulanten und stationären Sektoren des Gesundheitswesens, imöffentlichen Gesundheitsdienst und in Einrichtungen des Sozial- und Bildungswesens tätig.Der BeKD ist Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates und Mitglied im Beirat des NationalenZentrums Frühe Hilfen (NZFH). Er wirkt mit in der PNAE (Paediatric Nursing Associations of Europe). InZusammenarbeit mit Ministerien, politischen Gremien, Ausschüssen im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, dem Bündnis für Kinder- und Jugendgesundheit e.V., der Gesellschaft für Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen e.V. (GKinD), sowie Pflegekammern und Pflegeräten in den Bundesländern, Elterninitiativen u.v.m..
Der BeKD verfolgt folgende Ziele:
• Sicherung der Qualität in der pflegerischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und derenFamilien.• Sicherstellung des Berufes Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- undKinderkrankenpfleger.Unsere Forderungen zur Sicherstellung der professionellen pflegerischen Gesundheitsversorgung vonKindern und Jugendlichen im Familiensystem werden nachfolgend dargestellt, in Erwartung, dassdiese in Ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 Eingang finden.
1. Fortführen der Berufsausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gemäß §§58 – 60 PflBG über das Evaluationsjahr 2025 hinaus
Begründung:
Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen bedarf es speziell qualifiziertes Gesundheits- und Kinderkrankenpflegepersonal. Das 2017 verabschiedete Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht dies im Teil 5, insbesondere in den § 59 Abs. 2 sowie §60 explizit vor. Die 2018 vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PfAPrV) sowie die Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG sind auf die Spezialisierung in der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausgerichtet. In der bisherigen Bilanz wurde seit Inkrafttreten des PflBG2020 dieses Wahlrecht der Auszubildenden nach § 59 PflBG in den Ländern nicht bzw. nur eingeschränkt ermöglicht. Ausbildungs- und Schulplätze für die Spezialisierung in der Gesundheits- undKinderkrankenpflege wurden nur vereinzelt bzw. nicht angeboten.Angesichts der unzureichenden Umsetzung des Wahlrechtes nach § 59 PflBG ist eine Evaluation bzw.die Überprüfung der Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach § 62 nicht valide, nicht zielführend und daher überflüssig.
2. Anschlussqualifizierungen, Weiterbildungen in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
verpflichtend regeln
Begründung:
Wie die beiden ersten Kohorten von Ausbildungsabsolventen der generalistischen Pflegeausbildungzeigen, ist es für sie nicht ohne weiteres möglich, in der Kinderkrankenpflege in ihrer Hochkomplexitätzu arbeiten. Das Ausbildungsziel nach § 5 PflBG, „… prozessorientierte Pflege von Menschen allerAltersstufen…“, kann mit einer generalistischen Pflegeausbildung erwiesenermaßen nicht erreichtwerden. Im Sinne der Durchlässigkeit muss bundeseinheitlich ein mindestens einjähriges Qualifizierungsangebot für generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte geschaffen werden, welches für diespezialisierte pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen befähigt und analog zu § 58PflBG, zu einer Berufszulassung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege führt.
3. Fachspezifische Weiterbildungen und Akademisierung auf Masterniveau etablieren
Begründung:
Für besondere Bereiche der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, wie z. B. der Schulgesundheitspflege und für die Übertragung von heilkundlichen Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen bedarf eseiner akademischen Qualifizierung auf Masterniveau.Nach Vorbildern aus dem europäischen und angloamerikanischen Ausland müssen hierzu bedarfsgerechte Studienangebote mit einer Spezialisierung für die Pflege von Kindern, Jugendlichen und Familien konzipiert werden, die auf den Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. aufdas primärqualifizierende Pflegestudium aufbauen, wie beispielsweise Advanced Practice Nursing inPaediatric (APN-P).
Suthfeld, 16.01.2025
Bettina Beyer-Lichtblau Brigitte HauffVorsitzende stellv. Vorsitzende
Zum Brinkfeld 1631555 SuthfeldTel. 01 76 – 59 39 77 89E-Mail: ed.enilno-t@egelfpneknarkredniK-vB
Petition „Erhalt der Möglichkeit zur Spezialisierung zur/m Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“
Stellungnahme zur Petition „Erhalt der Möglichkeit zur SPEZIALISIERUNG Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“
Der Berufsverband für freiberufliche Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte ev. (BV Kikra) unterstützt die Petition „Erhalt der Möglichkeit zur Spezialisierung zur/m Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“, die von Frau Pauline Marie Hense beim Niedersächsischen Landtag eingereicht wurde, vollumfänglich.
Begründung
Zur Sicherstellung einer adäquaten, hochwertigen pädiatrischen-pflegerischen Versorgung hält der BV Kikra ev. das im Pflegeberufegesetz zugesicherte Wahlrecht, § 59 PflBG, für die Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege für absolut unerlässlich.
Die pädiatrische Vertiefungsmöglichkeit, die vielerorts durchgeführt wird, ist aus Sicht des BV Kikras nicht ausreichend, da zwar die Ausbildungszeiten in pädiatrischen Einsatzbereichen hierbei erhöht sind, die Grundlagen für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der theoretischen Ausbildung jedoch nicht hinreichend angeboten werden können.
Der BV Kikra freut sich sehr über das berufspolitische Engagement von Pauline Marie Hense, die ihre Ausbildung am Kinder- und Jugendkrankenhaus „Auf der Bult“ absolviert. Dort wird die Wahlmöglichkeit nach § 59 PflBG mit dem Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger angeboten.
In ihrer Petition macht Frau Hense deutlich, dass Kinder und Jugendliche, als besonders vulnerable Patientengruppe, Pflege von hoch spezialisiert ausgebildetem Pflegepersonal zwingend benötigen!
Kinderkrankenpflegekräfte in der Freiberuflichkeit wie z.B. in den Frühen Hilfen profitieren in hohem Maße von der spezialisierten Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, da diese gezielt auf die besonderen medizinischen und entwicklungsbezogenen Bedürfnisse von Säuglingen, Kleinkindern und deren Familien eingeht. Die generalistische Ausbildung, die Alten- Kranken- und Kinderkrankenpflege kombiniert, vermittelt zwar grundlegende pflegerische Kompetenzen, aber nicht in der Tiefe, die für die Arbeit in den Frühen Hilfen erforderlich sind. Die Frühen Hilfen stehen hier als ein Beispiel für die freiberufliche Kinderkrankenpflege.
Wir danken Frau Hense für ihren motivierten Einsatz im Sinne einer hochwertigen pflegerischen Versorgung von Kindern- und Jugendlichen.
Bitte zeichnen sie die Petition von Frau Pauline Marie Hense:
Niedersächsischer Landtag – Online Petition
Herzlichen Dank
Frühe Hilfen sichern heißt Kinderschutz sichern! – Stellungnahme
Anlass für diese Stellungnahme ist ein aktueller Bericht der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) zur Situation der Frühen Hilfen im Landkreis Kassel.
In dem Artikel wird dargestellt, dass es aufgrund eines Vertragsstreits aktuell keine Einigung über die Fortführung der Frühen Hilfen gibt (zum Artikel: https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/fruehe-hilfen-stoppen-wegen-vertragsstreit-ihre-arbeit-ab-januar-94100323.html).
Der aktuelle Bericht zur Situation der Frühen Hilfen im Landkreis Kassel zeigt exemplarisch, was vielerorts droht:
Wenn sich öffentliche Auftraggeber und freiberufliche Fachkräfte nicht auf tragfähige Rahmenbedingungen verständigen, steht nicht nur das präventive und niederschwellige Angebot der Frühen Hilfen für Familien auf dem Spiel – sondern ein zentraler Bestandteil des präventiven Kinderschutzes.
Für uns als BV KiKra e.V. ist klar:
Ohne Frühe Hilfen gibt es keine wirksame Prävention.
Und ohne Prävention steigt das Risiko für belastete Familien und deren Kinder.
Frühe Hilfen sind ein proaktiver, präventiver Pfeiler des Kinderschutzes – nicht verhandelbar
Frühe Hilfen sind kein freiwilliger Zusatz und kein Einsparposten. Sie sind fachlich anerkannt, politisch gewollt und gesetzlich verankert.
Werden sie ausgesetzt, gekürzt oder faktisch unmöglich gemacht, entstehen Schutzlücken – insbesondere für die jüngsten Kinder und ihre Familien.
Dass es im Landkreis Kassel aktuell zu keiner Einigung über die Fortführung kommt, zeigt, wie schnell Kinderschutz unter ökonomischen Druck geraten kann.
Verträge, die zentrale fachliche Standards nicht mehr abbilden oder die Arbeit freiberuflicher Fachkräfte entwerten, sparen nichts – sie gefährden Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit.
Gute Arbeit braucht gute Rahmenbedingungen
Wir wissen aus unserer täglichen Praxis: qualitativ hochwertige Arbeit in den Frühen Hilfen ist nur möglich, wenn fachliche Anforderungen ernst genommen werden.
Dazu gehören:
fachliche Reflexion und Supervision
kollegialer Austausch
transparente und faire Vergütungsmodelle
Verträge, die die Realität freiberuflicher Arbeit berücksichtigen
Wichtig:
Nach § 78b SGB VIII müssen Entgeltvereinbarungen fachlich angemessene Leistungen sicherstellen. Wenn zentrale Aufgaben aus Verträgen herausgenommen werden, muss die Vergütung neu verhandelt werden, sonst droht eine schleichende Absenkung fachlicher Standards – mit direkten Folgen für den Kinderschutz.
Wer diese Voraussetzungen ignoriert, riskiert nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern letztlich auch das Wohl der Kinder, die wir schützen wollen.
Als Berufsverband der freiberuflichen Kinderkrankenpflegekräfte positionieren wir uns klar:
Frühe Hilfen müssen flächendeckend gesichert werden.
Kinderschutz darf nicht von Haushaltslagen abhängig gemacht werden.
Freiberufliche Fachkräfte brauchen verlässliche, auskömmliche und fachlich angemessene Vertragsbedingungen.
Wir stehen solidarisch an der Seite der Kolleginnen im Landkreis Kassel und aller Fachkräfte, die sich gegen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen wehren – nicht aus Eigeninteresse, sondern aus Verantwortung gegenüber den Kindern und Familien, die auf diese Angebote angewiesen sind.
Denn:
Kinderschutz braucht starke Fachkräfte!
Sie möchten sich ehrenamtlich im Berufsverband BV Kikra e.V. engagieren?
Wir sind immer auf der Suche nach Kollegeninnen und Kollegen, die sich aktiv für berufspolitische Aufgaben engagieren wollen oder Ideen und Anregungen für die Verbandsarbeit haben.
Nehmen Sie bei Interesse einfach Kontakt mit uns auf…
Weitere Informationen
Veranstaltungen
Tipps für die Freiberuflichkeit
Der Schritt in die Selbstständigkeit als Kinderkrankenpflegekraft wirft zu Beginn viele Fragen auf. Wir liefern Ihnen die wichtigsten Antworten für einen erfolgreichen Start…
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Sie möchten sich als Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn selbstständig machen? Dann werden Sie jetzt Mitglied im BV Kikra e.V. und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen…