Der Berufsverband für freiberufliche Kinderkrankenpflegekräfte (BV KiKra e. V.) dankt für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung Stellung zu nehmen.
Der BV KiKra e. V. steht in enger fachlicher Kooperation und regelmäßigem Austausch mit dem Berufsverband für Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD e.V.) sowie weiteren Akteuren der pädiatrischen Pflege. Gemeinsam wird insbesondere das Ziel verfolgt, die spezialisierte Kinderkrankenpflege sowie familienorientierte Versorgungsstrukturen nachhaltig zu stärken.
1. Grundsätzliche Bewertung
Der BV KiKra e. V. begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die häusliche Versorgung zu stärken, pflegende Angehörige zu entlasten sowie Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung auszubauen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Entwurf überwiegend auf die demografisch bedingten Herausforderungen der Pflege älterer Menschen ausgerichtet ist. Die spezifischen Versorgungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien werden nur unzureichend berücksichtigt. Kinder mit Pflegebedarf sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre Versorgung ist durch Entwicklungsprozesse, Familienstrukturen sowie langfristige, komplexe Versorgungsverläufe geprägt und erfordert eine eigenständige pädiatrische Fachperspektive.
2. Pflegebegleitung (§ 7c SGB XI)
Der BV KiKra e. V. begrüßt ausdrücklich die Einführung eines Anspruchs auf Pflegebegleitung im häuslichen Umfeld. Die geplante Struktur stellt einen wichtigen Ansatz zur Verbesserung der Orientierung im Pflege- und Unterstützungssystem dar. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist eine kontinuierliche, koordinierende und fachlich fundierte Begleitung von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig bleibt im Gesetzentwurf unklar, welche konkreten fachlichen Akteure die Pflegebegleitung im Versorgungsgeschehen übernehmen sollen. Der BV KiKra e. V. fordert daher die verbindliche Einbindung pädiatrisch qualifizierter Pflegefachpersonen, insbesondere freiberuflichen Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen (FGKiKP) sowie freiberuflich tätiger Kinderkrankenpflegefachkräfte, in die Ausgestaltung und Durchführung der Pflegebegleitung.
3. Pflegecockpit
Der BV KiKra e. V. begrüßt die Einführung eines Pflegecockpits als Instrument zur Verbesserung von Transparenz, Zugänglichkeit und Strukturierung von Pflegeleistungen. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist eine verständliche und niedrigschwellige Darstellung
von Unterstützungsangeboten von besonderer Relevanz. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Instruments ist jedoch, dass auch pädiatrische,
familienorientierte sowie ambulante und aufsuchende Versorgungsangebote systematisch abgebildet werden.
4. Kassenartenübergreifende Pflegebegleitung und Pflegestützpunkte
Die im Gesetzentwurf vorgesehene kassenartenübergreifende und regional organisierte Pflegebegleitung wird ausdrücklich begrüßt. Pflegestützpunkte übernehmen hierbei eine zentrale koordinierende Funktion. In der Versorgungspraxis zeigt sich jedoch, dass insbesondere komplexe pädiatrische Versorgungslagen ein hohes Maß an spezialisierter Fachkompetenz erfordern. Der BV KiKra e. V. fordert daher, die bestehenden Strukturen, um pädiatrisch qualifizierte Pflegefachpersonen zu ergänzen und die Möglichkeit struktureller Kooperationen mit freiberuflich
tätigen Kinderkrankenpflegefachkräften systematisch vorzusehen.
5. Pflegestrukturplanung und Versorgungslücken
Im Rahmen der Pflegestrukturplanung weist der BV KiKra e. V. auf erhebliche regionale Versorgungslücken in der außerklinischen Kinderkrankenpflege hin. Die Anzahl spezialisierter, pädiatrisch ausgerichteter Pflegedienste ist in vielen Regionen nicht ausreichend, um den tatsächlichen Bedarf an familienorientierter und hochspezialisierter Versorgung abzudecken. Freiberuflich tätige Kinderkrankenpflegefachkräfte leisten bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Schließung dieser Versorgungslücken im häuslichen Umfeld. Der BV KiKra e. V. fordert daher deren strukturelle Berücksichtigung als eigenständige und regelhafte Leistungserbringerin im Rahmen der zukünftigen Pflegestrukturplanung.
6. Finanzierung und Zugang zu Leistungen
Freiberufliche Kinderkrankenpflegefachkräfte verfügen derzeit in der Regel über keinen direkten Zugang zur Abrechnung mit den Pflegekassen nach SGB XI. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über individuelle Budgetlösungen oder private Beauftragungen durch Familien.
Dies führt zu erheblichen Ungleichheiten im Zugang zu spezialisierter pädiatrischer Pflege und erschwert eine bedarfsgerechte Versorgung unabhängig von der finanziellen Situation der Familien. Der BV KiKra e. V. fordert daher eine Weiterentwicklung der Leistungs- und Finanzierungsstrukturen
mit dem Ziel, freiberufliche Kinderkrankenpflegefachkräfte als qualifizierte Leistungserbringer strukturell zu integrieren und einen unbürokratischen Zugang zu den vorgesehenen Budgetsystemen zu ermöglichen.
7. Pflegebegleitung als Entlastungs- und Präventionsinstrument
Pflegende Eltern entwickeln im Verlauf der Versorgung ihres Kindes häufig eine hohe Expertise, sind jedoch gleichzeitig erheblichen physischen, psychischen und organisatorischen Belastungen ausgesetzt. Eine strukturierte Pflegeberatung und -begleitung kann wesentlich dazu beitragen,
Überforderungssituationen zu reduzieren, Orientierung im Versorgungssystem zu schaffen und die Stabilität des Familiensystems zu fördern.
Insbesondere pädiatrisch qualifizierte Pflegefachpersonen leisten hierbei bereits heute eine zentrale Lotsenfunktion im häuslichen und ambulanten Setting.
8. Fachliche Anforderungen an die Pflegebegleitung
Die Durchführung von Pflegebegleitung, Beratung und Anleitung erfordert eine ausgeprägte pädiatrische Fachkompetenz. Examinierte Kinderkrankenpflegefachkräfte verfügen über umfassende Kompetenzen in:
• Pflegeprozesssteuerung
• Anleitung und Schulung pflegender Bezugspersonen
• entwicklungsbezogener Pflegebeurteilung
• familienorientierter Versorgung im häuslichen Umfeld
Diese Kompetenzen sind zwingend in die künftigen Versorgungsstrukturen einzubeziehen.
9. Struktur der Leistungserbringung
Die bestehende Systematik der Pflegeversicherung ist überwiegend institutionell geprägt und richtet sich primär an zugelassene ambulante und stationäre Leistungserbringer. Freiberufliche Kinderkrankenpflegefachkräfte sind in dieser Struktur bislang nur eingeschränkt als
Leistungserbringer abgebildet, obwohl sie einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit
insbesondere im ambulanten und aufsuchenden Bereich leisten können. Der BV KiKra e. V. fordert daher eine Weiterentwicklung der Leistungsstruktur mit dem Ziel, freiberufliche, pädiatrisch qualifizierte Pflegefachpersonen systematisch in die
Versorgungsstrukturen einzubinden.
10. Schlussfolgerung
Der BV KiKra e. V. erkennt die Weiterentwicklungsansätze des vorliegenden Gesetzentwurfs grundsätzlich an.
Gleichzeitig besteht aus Sicht des Verbandes die Notwendigkeit, die spezifische Versorgungsrealität von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien stärker systematisch zu berücksichtigen.
Zentrale Anforderungen sind:
• die verbindliche Einbindung pädiatrischer Fachkompetenz in alle relevanten Versorgungsstrukturen
• die strukturelle Anerkennung freiberuflicher Kinderkrankenpflegefachkräfte als Leistungserbringer
• eine realitätsnahe Ausgestaltung der Pflegebegleitung
• sowie ein verbesserter und unbürokratischer Zugang zu Leistungs- und Budgetsystemen
Nur durch die konsequente Berücksichtigung dieser Aspekte kann eine zukunftsfähige, familienorientierte und fachlich angemessene Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Pflegeversicherung gewährleistet werden. Aber vor dem Hintergrund des bundesweit dokumentierten Rückgangs spezialisierter Abschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sieht der BV KiKra e.V. die Gefahr, dass pädiatrische
Fachkompetenz in den Versorgungsstrukturen zunehmend verloren geht. Umso wichtiger ist es, spezialisierte Versorgungsbereiche zu sichern und weiterzuentwickeln.
Der BV KiKra e.V. fordert deshalb ausdrücklich den Schutz und den Ausbau der außerklinischen Kinderkrankenpflege als eigenständigen spezialisierten Versorgungsbereich. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Pflegebedarfen, chronischen Erkrankungen,
Behinderungen oder intensivpflegerischem Unterstützungsbedarf erfordert besondere fachliche Kompetenzen, die nicht durch allgemeine pflegerische Qualifikationen ersetzt werden können.
Der BV KiKra e.V. appelliert daher an den Gesetzgeber, die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker zu berücksichtigen und die besondere Fachlichkeit der Kinderkrankenpflege ausdrücklich als unverzichtbaren Bestandteil einer zukunftsfähigen Pflegeversicherung anzuerkennen.