Anlass für diese Stellungnahme ist ein aktueller Bericht der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) zur Situation der Frühen Hilfen im Landkreis Kassel.

 

In dem Artikel wird dargestellt, dass es aufgrund eines Vertragsstreits aktuell keine Einigung über die Fortführung der Frühen Hilfen gibt (zum Artikel: https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/fruehe-hilfen-stoppen-wegen-vertragsstreit-ihre-arbeit-ab-januar-94100323.html).

Der aktuelle Bericht zur Situation der Frühen Hilfen im Landkreis Kassel zeigt exemplarisch, was vielerorts droht:

Wenn sich öffentliche Auftraggeber und freiberufliche Fachkräfte nicht auf tragfähige Rahmenbedingungen verständigen, steht nicht nur das präventive und niederschwellige Angebot der Frühen Hilfen für Familien auf dem Spiel – sondern ein zentraler Bestandteil des präventiven Kinderschutzes.

Für uns als BV KiKra e.V. ist klar:

  • Ohne Frühe Hilfen gibt es keine wirksame Prävention.
  • Und ohne Prävention steigt das Risiko für belastete Familien und deren Kinder.
  • Frühe Hilfen sind ein proaktiver, präventiver Pfeiler des Kinderschutzes – nicht verhandelbar

Frühe Hilfen sind kein freiwilliger Zusatz und kein Einsparposten. Sie sind fachlich anerkannt, politisch gewollt und gesetzlich verankert.

Werden sie ausgesetzt, gekürzt oder faktisch unmöglich gemacht, entstehen Schutzlücken – insbesondere für die jüngsten Kinder und ihre Familien.

Dass es im Landkreis Kassel aktuell zu keiner Einigung über die Fortführung kommt, zeigt, wie schnell Kinderschutz unter ökonomischen Druck geraten kann.

Verträge, die zentrale fachliche Standards nicht mehr abbilden oder die Arbeit freiberuflicher Fachkräfte entwerten, sparen nichts – sie gefährden Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit.

Gute Arbeit braucht gute Rahmenbedingungen

Wir wissen aus unserer täglichen Praxis: qualitativ hochwertige Arbeit in den Frühen Hilfen ist nur möglich, wenn fachliche Anforderungen ernst genommen werden.

Dazu gehören:

  • fachliche Reflexion und Supervision
  • kollegialer Austausch
  • transparente und faire Vergütungsmodelle
  • Verträge, die die Realität freiberuflicher Arbeit berücksichtigen

 

Wichtig:

Nach § 78b SGB VIII müssen Entgeltvereinbarungen fachlich angemessene Leistungen sicherstellen. Wenn zentrale Aufgaben aus Verträgen herausgenommen werden, muss die Vergütung neu verhandelt werden, sonst droht eine schleichende Absenkung fachlicher Standards – mit direkten Folgen für den Kinderschutz.

 

Wer diese Voraussetzungen ignoriert, riskiert nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern letztlich auch das Wohl der Kinder, die wir schützen wollen.

 

Als Berufsverband der freiberuflichen Kinderkrankenpflegekräfte positionieren wir uns klar:

  • Frühe Hilfen müssen flächendeckend gesichert werden.
  • Kinderschutz darf nicht von Haushaltslagen abhängig gemacht werden.
  • Freiberufliche Fachkräfte brauchen verlässliche, auskömmliche und fachlich angemessene Vertragsbedingungen.

Wir stehen solidarisch an der Seite der Kolleginnen im Landkreis Kassel und aller Fachkräfte, die sich gegen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen wehren – nicht aus Eigeninteresse, sondern aus Verantwortung gegenüber den Kindern und Familien, die auf diese Angebote angewiesen sind.

 

Denn:

Kinderschutz braucht starke Fachkräfte!

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