Am 25. Mai sind die neue Datenschutzbestimmungen In Kraft getreten. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht Auflagen vor, die auch kleinste Unternehmen im Umgang mit persönlichen Daten befolgen müssen.

Zu den wichtigen Neuerungen gehören zum Beispiel:

  • Transparenzpflicht, die vor allem dann wirksam sind, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Dazu zählen etwa Name, Adresse, Gesundheitsdaten und Kontonummern. Kunden müssen darauf hingewiesen werden, wenn Daten gespeichert werden.
  • Online-Shops müssen ihre Webformulare für die Eingabe persönlicher Daten anpassen, denn die Übermittlung muss zwingend verschlüsselt ablaufen.
  • Es dürfen nur Daten angefordert werden, die unmittelbar benötigt werden – Stichwort “Datenminimierung”.
  • Für Werbe-Mails ist die ausdrückliche Zustimmung der Adressaten vor dem Versand zwingend erforderlich.

Die gesamten gesetzlichen Regelungen findet man hier: https://dsgvo-gesetz.de/

Sehr viele Informationen über die rechtliche Seite bei Internetseiten und Handlungen im Internet sind auch auf der Seite www.e-recht24.de zu finden.

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