Stellungnahme zur Petition „Erhalt der Möglichkeit zur SPEZIALISIERUNG  Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“

 Der Berufsverband für freiberufliche Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte ev. (BV Kikra) unterstützt die Petition „Erhalt der Möglichkeit zur Spezialisierung zur/m Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“, die von Frau Pauline Marie Hense beim Niedersächsischen Landtag eingereicht wurde, vollumfänglich.

Begründung

Zur Sicherstellung einer adäquaten, hochwertigen pädiatrischen-pflegerischen Versorgung hält der BV Kikra ev. das im Pflegeberufegesetz zugesicherte Wahlrecht, § 59 PflBG, für die Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege für absolut unerlässlich.

Die pädiatrische Vertiefungsmöglichkeit, die vielerorts durchgeführt wird, ist aus Sicht des BV Kikras nicht ausreichend, da zwar die Ausbildungszeiten in pädiatrischen Einsatzbereichen hierbei erhöht sind, die Grundlagen für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der theoretischen Ausbildung jedoch nicht hinreichend angeboten werden können.

Der BV Kikra freut sich sehr über das berufspolitische Engagement von Pauline Marie Hense, die ihre Ausbildung am Kinder- und Jugendkrankenhaus „Auf der Bult“ absolviert. Dort wird die Wahlmöglichkeit nach § 59 PflBG mit dem Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger angeboten.

In ihrer Petition macht Frau Hense deutlich, dass Kinder und Jugendliche, als besonders vulnerable Patientengruppe, Pflege von hoch spezialisiert ausgebildetem Pflegepersonal zwingend benötigen!

Kinderkrankenpflegekräfte in der Freiberuflichkeit wie z.B. in den Frühen Hilfen profitieren in hohem Maße von der spezialisierten Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, da diese gezielt auf die besonderen medizinischen und entwicklungsbezogenen Bedürfnisse von Säuglingen, Kleinkindern und deren Familien eingeht. Die generalistische Ausbildung, die Alten- Kranken- und Kinderkrankenpflege kombiniert, vermittelt zwar grundlegende pflegerische Kompetenzen, aber nicht in der Tiefe, die für die Arbeit in den Frühen Hilfen erforderlich sind. Die Frühen Hilfen stehen hier als ein Beispiel für die freiberufliche Kinderkrankenpflege.

Wir danken Frau Hense für ihren motivierten Einsatz im Sinne einer hochwertigen pflegerischen Versorgung von Kindern- und Jugendlichen.

Bitte zeichnen sie die Petition von Frau Pauline Marie Hense:

Niedersächsischer Landtag – Online Petition

Herzlichen Dank

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