Der Berufsverband der freiberuflichen Kinderkrankenpflegekräfte unterstützt eine aktuelle Initiative auf der Beteiligungsplattform von Abstimmung21, die sich für eine Gleichbehandlung von Selbstständigen bei der sogenannten Aktivrente einsetzt.
Ab 2026 soll es möglich sein, dass Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie weiterhin beruflich tätig sind. Nach aktuellem Stand gilt diese Regelung jedoch nur für Beschäftigte in einem Angestelltenverhältnis. Selbstständige – und damit auch viele freiberuflich tätige Kinderkrankenpflegefachkräfte – wären von dieser steuerlichen Entlastung ausgeschlossen.
Gerade in unserem Berufsfeld arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen auch über das Renteneintrittsalter hinaus weiter, bringen ihre langjährige Erfahrung ein und tragen weiterhin zur Versorgung von Familien und Kindern bei. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von selbstständiger und angestellter Tätigkeit erscheint daher aus Sicht unseres Berufsverbandes nicht sachgerecht.
Die Initiative fordert deshalb, dass der steuerliche Freibetrag der Aktivrente auch für selbstständige Erwerbstätige gelten soll.
