Ab dem 24. August 2026 bietet die Karl Kübel Stiftung einen weiteren Qualifizierungskurs zur Familienhebamme (FamHeb) und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen (FGKiKP) sowie für vergleichbare Gesundheitsberufe in Hessen an.
Die Karl Kübel Stiftung führt die berufsbegleitende Weiterbildung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege durch.
Familien stärken – Kindergesundheit fördern
Ein gesundes Familienleben gibt Halt, Geborgenheit und Sicherheit. Es ist die Grundlage für das Wohlbefinden und die positive Entwicklung von Kindern. Die Anforderungen an den Familienalltag sind heute vielfältig und anspruchsvoll. Gerade in besonderen Lebenslagen und Krisensituationen ist eine professionelle Begleitung für Eltern hilfreich und oft auch notwendig.
Familienhebammen (FamHeb) und Familien-Gesundheits- und Kinderkranken-pfleger*innen (FGKiKP) haben die Aufgabe, Familien mit ihren Kindern im ersten Lebensjahr zu unterstützen, FGKiKP können die Familien sogar bis zu drei Jahren begleiten. Sie bieten vorrangig gesundheits- und entwicklungsfördernden Beistand, präventive Beratung und Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote an.
Zielgruppe
Die Qualifizierung richtet sich an examinierte Hebammen und examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen sowie vergleichbare Gesundheitsberufe mit einer mindestens zweijährigen Berufspraxis.
Umfang der Qualifizierung
Die Qualifizierung hat einen Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) und dauert ca. 1 Jahr. Darin enthalten sind 244 UE in Anwesenheit (29 Seminartage á 9 Module inkl. Abschlusskolloquium und Supervisionsmodul), 32 UE in Peergruppenarbeit und 24 UE im Selbststudium. Die Prüfleistungen bestehen aus einer Präsentation zum Thema Netzwerkarbeit, einer Abschlussarbeit und einem Kolloquium.
Zertifikat
Die berufsbegleitende Weiterbildung entspricht den bundesweit vereinbarten Qualitätsstandards zur Qualifizierung von FamHeb und FGKiKP im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH) und den Kompetenzprofilen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung wird den Fachkräften das Zertifikat Familienhebamme bzw. Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in überreicht.
Bildungsurlaub
Für den Qualifizierungskurs zur FamHeb/FGKiKP wurde Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) beantragt. Für das Jahr 2026 und 2027 können Sie im Rahmen der Weiterbildung jeweils fünf Tage Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Über die konkreten Termine informieren wir Sie zu Beginn der Weiterbildung.
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