Liebe Kolleginnen,
nach langer Bearbeitung und vielen Gesprächen mit unserem Versicherungsmakler und den Versicherungen selbst, erhielten wir am Freitag, den 14. März 2025, die positive Rückmeldung, dass eine Versicherungsaufnahme in der Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung möglich ist.
Das bedeutet, dass Sie als Familien- Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft ab sofort die Möglichkeit haben über uns die Mitversicherung der Berufshaftpflicht- und Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Mitversichert ist ausschließlich die beratende und anleitende Tätigkeit in den Frühen Hilfen mit entsprechender Qualifizierung als Familien- Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen