Der BV KiKra e.V. unterstütz vollumfänglich das Positionspapier des BeKD – Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.
Kindsein braucht unsere Pflege
BeKD-Positionspapier an die Parteien zur Bundestagswahl 2025
Forderungen des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) zur Sicherstellung der professionellen pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Über uns:
Seit 1980 vertritt der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) als berufliche Inte
ressenvertretung ausschließlich die Belange der professionellen Gesundheits- und Kinderkranken
pflege (GKiKP) in Deutschland. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger sind in allen ambulanten und stationären Sektoren des Gesundheitswesens, im
öffentlichen Gesundheitsdienst und in Einrichtungen des Sozial- und Bildungswesens tätig.
Der BeKD ist Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates und Mitglied im Beirat des Nationalen
Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Er wirkt mit in der PNAE (Paediatric Nursing Associations of Europe). In
Zusammenarbeit mit Ministerien, politischen Gremien, Ausschüssen im Bildungs-, Sozial- und Gesund
heitswesen, dem Bündnis für Kinder- und Jugendgesundheit e.V., der Gesellschaft für Kinderkranken
häuser und Kinderabteilungen e.V. (GKinD), sowie Pflegekammern und Pflegeräten in den Bundeslän
dern, Elterninitiativen u.v.m..
Der BeKD verfolgt folgende Ziele:
• Sicherung der Qualität in der pflegerischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und deren
Familien.
• Sicherstellung des Berufes Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger.
Unsere Forderungen zur Sicherstellung der professionellen pflegerischen Gesundheitsversorgung von
Kindern und Jugendlichen im Familiensystem werden nachfolgend dargestellt, in Erwartung, dass
diese in Ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 Eingang finden.
1. Fortführen der Berufsausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gemäß §§
58 – 60 PflBG über das Evaluationsjahr 2025 hinaus
Begründung:
Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendli
chen bedarf es speziell qualifiziertes Gesundheits- und Kinderkrankenpflegepersonal. Das 2017 ver
abschiedete Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht dies im Teil 5, insbesondere in den § 59 Abs. 2 sowie §
60 explizit vor. Die 2018 vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PfAPrV) sowie die Rah
menlehrpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG sind auf die Spezialisierung in der Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege ausgerichtet. In der bisherigen Bilanz wurde seit Inkrafttreten des PflBG
2020 dieses Wahlrecht der Auszubildenden nach § 59 PflBG in den Ländern nicht bzw. nur einge
schränkt ermöglicht. Ausbildungs- und Schulplätze für die Spezialisierung in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege wurden nur vereinzelt bzw. nicht angeboten.
Angesichts der unzureichenden Umsetzung des Wahlrechtes nach § 59 PflBG ist eine Evaluation bzw.
die Überprüfung der Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkranken
pflege nach § 62 nicht valide, nicht zielführend und daher überflüssig.
2. Anschlussqualifizierungen, Weiterbildungen in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
verpflichtend regeln
Begründung:
Wie die beiden ersten Kohorten von Ausbildungsabsolventen der generalistischen Pflegeausbildung
zeigen, ist es für sie nicht ohne weiteres möglich, in der Kinderkrankenpflege in ihrer Hochkomplexität
zu arbeiten. Das Ausbildungsziel nach § 5 PflBG, „… prozessorientierte Pflege von Menschen aller
Altersstufen…“, kann mit einer generalistischen Pflegeausbildung erwiesenermaßen nicht erreicht
werden. Im Sinne der Durchlässigkeit muss bundeseinheitlich ein mindestens einjähriges Qualifizie
rungsangebot für generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte geschaffen werden, welches für die
spezialisierte pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen befähigt und analog zu § 58
PflBG, zu einer Berufszulassung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege führt.
3. Fachspezifische Weiterbildungen und Akademisierung auf Masterniveau etablieren
Begründung:
Für besondere Bereiche der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, wie z. B. der Schulgesundheitspflege und für die Übertragung von heilkundlichen Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen bedarf es
einer akademischen Qualifizierung auf Masterniveau.
Nach Vorbildern aus dem europäischen und angloamerikanischen Ausland müssen hierzu bedarfsge
rechte Studienangebote mit einer Spezialisierung für die Pflege von Kindern, Jugendlichen und Fami
lien konzipiert werden, die auf den Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. auf
das primärqualifizierende Pflegestudium aufbauen, wie beispielsweise Advanced Practice Nursing in
Paediatric (APN-P).
Suthfeld, 16.01.2025
Bettina Beyer-Lichtblau Brigitte Hauff
Vorsitzende stellv. Vorsitzende
Zum Brinkfeld 16
31555 Suthfeld
Tel. 01 76 – 59 39 77 89
E-Mail: ed.enilno-t@egelfpneknarkredniK-vB