Forderungen der Berufsgruppe Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zum Erhalt
der spezialisierten Ausbildung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach §60 PflBG
Ausgehende vom Bildungszentrum der Uni Giessen von Frau Monika Otte, Lehrerin für Pflegeberufe, M.A. Erwachsenenbildung, Systemischer Coach wird um Unterstützung gebeten:
Als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen und Kinderkrankenschwestern und –pfleger fordern wir
vom Bundestag, Bundesrat und von der Bundesregierung, dass die spezialisierte Ausbildung zur
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in nach §60 PflBG in Deutschland auch nach 2025 erhalten
bleibt.
Es ist sehr zu bedauern, dass wir aktuell einen Rückgang von qualifiziertem Kinderkrankenpflegepersonal
in Deutschland haben, der durch folgende unterschiedliche Faktoren verursacht wird:
- Über den Start der Ausbildung mit einem Vertrag Pflegefachfrau/ – mann mit einem
Vertiefungseinsatz im speziellen Bereich der pädiatrischen Versorgung gehen Bewerber/innen
verloren, die sich für das Berufsfeld der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege interessieren, denn
es fehlt das Signalwort „Kinder“ in der Berufsbezeichnung. Der Weg zur Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege ist in der Öffentlichkeit kaum mehr bekannt, obwohl es die spezialisierte
Ausbildung nach §60 PflBG gibt. Gleichzeitig konstruieren Lobbyisten ein Bild, dass es nur noch den generalistischen Abschluss zur Pflegefachfrau/ -mann gäbe. - Durch die Einführung des Pflegeberufegesetzes haben sich die Ausbildungsstätten in Deutschland
reduziert, die die spezialisierte Ausbildung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach §60 PflBG
anbieten. Dies wird durch verschiedene öffentliche Publikationen untermauert, die einseitig die
generalistische Ausbildung darstellen (vgl. https://www.stmgp.bayern.de/pflege/generalistische
pflegeausbildung/). - Auszubildende mit einer Vertiefung im Bereich der pädiatrischen Versorgung werden im
Zusammenhang mit ihrem Wahlrecht von offiziellen Behörden ebenso einseitig informiert, indem nur Argumente für die generalistische Ausbildung aufgeführt werden (vgl. https://www.gesundheits-und pflegeberufe.hessen.de/fileadmin/gesundheits_und_pflegeberufe/Dokumente/Merkblatt_3_Wahlrecht.pdf). - Auszubildende, die für den Bereich der Kinderkrankenpflege interessiert sind, werden durch die
langen Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege und ambulanten Akut-/Langzeitpflege mit
älteren Menschen abgeschreckt. Sie bewerben sich deswegen nicht oder brechen die Ausbildung
währenddessen ab.
Votum Kinderkrankenpflege 2025
Wir (Berufsgruppe der Gesundheits- u. Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenschwestern u.
pfleger) fordern vom Bundestag und der Bundesregierung die Fortführung der spezialisierten
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege-Ausbildung nach §60 PflBG auch nach 2025, um die qualitativ
hochwertige pflegerische Versorgung von Kindern mit ihren Familien in Deutschland zu gewährleisten.
Ebenso fordern wir die Unterstützung von den dafür zuständigen Behörden (u.a. BMG, BMFSFJ), denen
es ebenso ein Anliegen sein sollte, dass die Jüngsten in unserer Gesellschaft qualitativ hochwertig und
bedarfsgerecht pflegerisch versorgt werden. Die Kompetenzentwicklung für den Bedarf der Versorgung
von bis zu schwerstpflegebedürftigen Kindern aller Altersstufen (Frühgeborene bis Jugendliche) wird nicht
allein durch die praktische Ausbildung mit Vertiefung im Bereich der pädiatrischen Versorgung von 1260
Stunden gedeckt (vgl. Anlage 7 APrV). Ein Theoriestundenanteil von mindestens 700 Stunden im letzten
Ausbildungsdrittel (vgl. Anlage 6 der Rahmenpläne der Fachkommission nach §53 PflBG) ist ebenso
zwingend erforderlich, um die berufliche Handlungskompetenz in der Kinderkrankenpflege zu sichern.
Deswegen fordern wir die Abschaffung der alleinigen Vertiefung im praktischen Teil der Ausbildung. Für
die Revidierung der APrV fordern wir, dass die pädiatrische Akutpflege nicht nur Bestandteil der praktischen
Prüfung ist, sondern auch anteilig der schriftlichen wie auch der mündlichen Prüfung, da es sich um das
größte berufliche Handlungsfeld der Kinderkrankenpflege handelt. Ebenso fordern wir für die
Kinderkrankenpflege eine Reduzierung der Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege und
ambulanten Akut-/ Langzeitpflege auf 120 Stunden zugunsten von Praxiseinsätzen mit Kindern aller
Altersstufen.
Wer zu unserer Berufsgruppe gehört und das Anliegen unterstützt, ist eingeladen, dies mit seiner
Unterschrift zu bekunden.
Ausgefüllte Unterschriften-Listen bitte bis zum 30.04.2025 an folgende Adresse senden:
per e-mail, eingescannt als pdf-Datei an: moc.liamg@egelfpneknarkredniK.mutoV
per Post an: Monika Otte, von Harnack Str. 2, 35039 Marburg
⇒ Hier zum Download!